Zu jeder Stunde filmen berechne ich
3 Stunden Bearbeitung ( Schnitt, Ton etc. )
das heißt :
1 Stunde filmen ergibt 4 Arbeitsstunden.
Mein Stundenlohn beträgt 20 Euro
z.B.
2 Stunden filmen, plus 6 Stunden Bearbeitung =
8 Arbeitsstunden 8 x 20 Euro = 160 Euro
(Preise gemäß Kleinunternehmerregelung ohne MWSt)